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ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geschäftskundenbereich 

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Unsere Kunden werden in den nachfolgenden Bedingungen Kunden und/oder Besteller genannt. 

 

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§1 Geltungsbereich

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  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (Kunden und/oder Besteller). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. unsere in Textform verfasste Bestätigung maßgebend.

 

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§2 Angebot und Vertragsabschluss

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  1. Sofern der Kunde eine Lieferung / Herstellung bei uns anfragt, erhält er ein von uns ein Angebot, welches freibleibend und jederzeit widerruflich ist und rechtlich nicht als Angebot zu qualifizieren ist. Die Bestellung des Kunden stellt seinerseits rechtlich ein Angebot dar, § 145 BGB.

  2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst zustanden, wenn der Kunde von uns eine Auftragsbestätigung erhalten hat. Die Auftragsbestätigung umfasst den wesentlichen Gegenstand des Auftrages.

 

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§3 Überlassene Unterlagen

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  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  2. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

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§4 Preise und Zahlung

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  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versendung sowie zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

  2. Kosten der Verpackung und der Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt und im Angebot ausgewiesen.

  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter Vereinbarung zulässig.

  4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Erstbestellern per Vorauskasse und bei Bestandskunden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Rechnungssumme mit 9 % – Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  5. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Die Preisänderungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

 

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§5 Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung 

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  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  2. Zu einer Aufrechnung ist der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung berechtigt.

 

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§6 Sonderanfertigungen

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  1. Sonderanfertigungen werden ab den jeweiligen Mindestauflagen ausgeführt. Die Lieferungen von Sonderanfertigungen erfolgen immer ab Herstellerwerk. 

  2. Es gelten die genannten Lieferzeiten ab dem Datum der schriftlichen Produktionsfreigabe der Produktion zugrunde liegenden Farb- und Formmuster. Ist eine Freigabe nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit unabhängig von den Ursachen (Farb-, Form-, Materialabweichungen) um die entsprechen- de Dauer bis zur endgültigen Produktionsfreigabe. 

  3. Für die Zahlungsweise bei Sonderanfertigungen gilt abweichend von §4 eine Vorauszahlung bei Auftragserteilung. 

 

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§7 Lieferzeit, Teillieferung

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  1. Der Beginn der von uns im Angebot angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  3. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung dem Kunden zumutbar ist.

 

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§8 Gefahrübergang bei Versendung

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  1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

  2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

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§9 Eigentumsvorbehalt

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  1. Wir behalten uns das Eigentum an unserer gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

  4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

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§10 Gewährleistung

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  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Wir produzieren unsere Ware stets ordnungsgemäß und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Da es sich bei unserer Ware um Naturprodukte handelt, können jedoch, Farbschwankungen (je nach Holz) und/oder Unebenheiten in der Struktur der Produktoberflächen auftreten. Hierbei handelt es sich um normale Abweichungen und nicht um Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts.

  3. Als Nacherfüllung wird dem Käufer die Lieferung mangelfreier Ware angeboten. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder im gegenseitigen Einvernehmen zu mindern. Soweit ein Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haften wir lediglich im Rahmen der Deckung der von uns abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

 

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§11 Mehr- oder Minderlieferungen

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  1. Bei der Produktion ist es möglich, dass unbeabsichtigt Mehr- oder Mindermengen produziert werden, die über oder unter der Bestellmenge liegen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Mehr- oder Mindermengen zu akzeptieren und die ggf. entstandene Mehrmenge, aber auch die Mindermenge abzunehmen. In diesen Fällen steht es uns unter entsprechender Anpassung der Vergütung zu, bis zu +/- 10% zu über- oder unterliefern und abzurechnen, gemessen an der ursprünglichen Bestellmenge.

 

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§12 Nichtigkeitsklausel 

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  1. Sollten einzelne Bestimmungen zwischen uns und dem Käufer unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

 

§13 Haftung

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  1. Die Haftung unsererseits für Schäden ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie außerdem nicht bei grobem Verschulden und/oder Vorsatz. Handlungen unserer Erfüllungsgehilfen stehen unseren Handlungen gleich.

  2. Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte nicht für den Anwendungsbereich in der Gastronomie getestet wurden und uns nicht bekannt ist, ob unsere Produkte den Hygienischen Anforderungen in diesem Bereich genügen.

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Gerichtsstand/Erfüllungsort für beide Parteien ist Radolfzell.

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Im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht bitten wir Sie, die eingehende Ware in jedem Fall auf Qualitätsmängel zu prüfen. Sollte ein Mangel vorliegen, bitten wir Sie uns sofort zu informieren und die Produkte nicht in den Umlauf zu bringen.

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Seesucht Manufaktur 

Untertorstraße 3

78315 Radolfzell

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Stand: Januar 2022

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